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Stadt Weiden i.d.OPf.

Schulabteilung

Dr.-Pfleger-Straße 15

92637 Weiden

 

Kostenfreiheit des Schulweges

Kostenfreiheit des Schulweges (1. - 4. Jahrgangstufe)

Kostenfreiheit des Schulweges (5.- 10. Jahrgangstufe und Berufsschüler in Vollzeit)

Kostenfreiheit des Schulweges (11.-13. Jahrgangsstufe und Berufsschüler im Teilzeitunterricht)

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Erfassungsbogen zur Schülerbeförderung
1. Schule und Schülerdaten
Schulsuche:

Allgemeine Schuldaten
Unterricht
Personalien der Schüler*in
Bitte Heimatadresse angeben:
Kontaktdaten Schüler (wird für das Ticket benötigt)
Gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen
Kontaktdaten (Gesetzlicher Verterter)
2. Anspruch der Schülerbeförderung
Entfernung
Ausnahmen
3. Beförderung

Zwischen Wohnung und Schule soll die Beförderung wie nachstehend durchgeführt werden

Nachfolgend unbedingt genaue Haltestelle/Straße angeben:

3b. Privat PKW

Sie erhalten im Anschluss einen Zusatzantrag bzgl. der Nutzung eines privaten KFZ.

Begründung
3c. Ausnahmeregelung (Wegfall der Familienbelastung)
4. Erklärung
  • verpflichtet bin, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse unverzüglich dem Aufgabenträger der Schülerbeforderung (Stadt Weiden i.d.OPf.) schriftlich anzuzeigen.
  • bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere beim Ausscheiden aus der Schule, Fahrkarten und Wertmarkenbogen unverzüglich über die Schule an den Aufgabenträger zurückzugeben habe.
  • durch eine verspätete Rückgabe dem Aufgabenträger entstehende Kosten zu erstatten habe.
  • bei vorsätzlich unrichtigen Angaben unter Umständen strafrechtlich verfolg werden kann.

Sollten für die Antragsbearbeitung noch weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B. ein Nachweis über einen möglichen Anspruch

  • auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder vergleichbare Leistungen oder
  • auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
  • auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SBG XII) oder
  • auf Übernahme der Beförderung aus sonstigen Gründen (Schwerbehinderung)

so können Sie diese nachfolgend dem Antrag digital hinzufügen. Alternativ können diese auch schriftlich bei Abgabe der Unterlagen beigelegt werden.

 

Benötigen Sie noch weitere Informationen, so wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Schulabteilung der Stadt Weiden i.d.OPf.

Sollten für die Antragsbearbeitung noch weitere Unterlagen erforderlich sein, wie z.B. ein Nachweis über einen möglichen Anspruch

 

  • auf Kindergeld für drei oder mehr Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder vergleichbare Leistungen oder
  • auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
  • auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SBG XII) oder
  • auf Übernahme der Beförderung aus sonstigen Gründen (Schwerbehinderung)

 

so können Sie diese nachfolgend dem Antrag hinzuzufügen oder Sie senden diese Unterlagen elektronisch an die E-Mail-Adresse: schuelerbefoerderung@weiden.de

 

Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch postalisch senden an die

 

Stadt Weiden i.d.OPf.

Schülerbeförderung

Dr.-Pfleger-Str. 15

92637 Weiden

 

Benötigen Sie noch weitere Informationen, so wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Schulabteilung der Stadt Weiden i.d.OPf.

Anhang
5. Bestätigung
  • Fehlende Dokumente
Wie geht es weiter?

Hinweis: Nach dem Abspeichern des Antrags wird ein PDF des Antrags erzeugt und zum Download angeboten.

Dieses Dokument bitte ausdrucken, unterschreiben und von der Schule bestätigen lassen.

Der unterschriebene und bestätigte Antrag muss anschließend der Schulabteilung an

 

Neues Rathaus

Schülerbeförderung

Dr.-Pfleger-Str. 15

92637 Weiden

 

vorgelegt werden.
Erst mit Erhalt des unterschrieben Antrags erfolgt die Prüfung und Bearbeitung durch den zuständigen Fachbereich.