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Stadtkämmerei

Steuerabteilung

Dr.-Pfleger-Straße 15

92637 Weiden

 

Formular: Anmeldung zur Abfallentsorgung

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Erforderliche Dokumente / Nachweise für dieses Formular
Anmeldung mit Ihrem Bürgerkonto (BayernID)

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Bayern-ID aus technischen Gründen zur Zeit nicht verfügbar!

Wie möchten Sie den Antrag stellen?
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Erreichbarkeit
Meldeformular zur Abfallentsorgung

Anmeldungen können jeweils nur zum 01. des Monats erfolgen. Datumsangaben in Mitten eines Monats werden entsprechend zum 01. des Monats vordatiert.

Hinweis:

Abfallbehälter welche weniger als 770l Fassungsvermögen besitzen (Standardbehälter), werden vom Bauhof geliefert.

Abfallbehälter der Größe 770l und 1100l müssen vom Antragssteller gestellt werden.

Anschrift des betroffenen Grundstücks
Anmeldung der Restmüllentsorgung
Kalkulationsgrundlage für Organisation und Gewerbe

a) Krankenhäuser, Altenheime, Kasernen u. ähnliche Einrichtungen

15l je 14 Tage

b) priv. u. öffentl. Verwaltungen, Banken, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbst. Tätige o. frei Berufe

10l je 14 Tage

c ) Schulen, Kindergärten, Horte

2l je 14 Tage

d) Beherbergungsbetriebe, Hotels, Ferienwohnungen, Internate, u. ä. Einrichtungen

10l je 14 Tage

e) Gaststätten, Restaurants, Eisdielen, Cafés, Sporthallen, Imbissstuben, u.ä. Einrichtungen zur Bewirtung

20l je 14 Tage

f) Lebensmitteleinzel- und -großhandel

20l je 14 Tage

g) Sonstige Einzel- und -großhandel

14l je 14 Tage

h) Industrie, Handwerk u. übriges Gewerbe

14l je 14 Tage

Notwendiges Gesamtrestmüllvolumen

Auswahl der Restmüllbehälter
Anmeldung Biomüllentsorgung

Die Bioabfallverwertung muss entweder über eine Biotonne erfolgen oder durch Eigenkompostierung.

Als Eigenkompostierer beantrage ich die Befreiung vom Anschlusszwang an die Biotonne und versichere, das ich ganzjährig nachweislich alle kompostierbaren Abfälle kompostiere (z.B. auch Grasschnitt und Laub). Eine evtl. bereits vorhandene Biotonne bringe ich unverzüglich gereinigt zum Bauhof, Vohenstraußer Straße 12, 92637 Weiden i.d.OPf. zurück. Das Betreten der Grundstücke zur Kontrolle der Eigenkompostierung ist zu dulden (§7 Abs. 5 AbfallwirtschaftsS).

Die beantragten Biotonnen werden vom Bauhof geliefert.

Die beantragten Biotonnen werden vom Bauhof geliefert.

Anmeldung Vollservice oder Teilservice

Die Stadt Weiden i.d.OPf. bietet für die Abfallbehälter einen Voll- oder Teilservice an.

  • Beim Vollservice werden die Abfallbehältnisse durch die mit der Abholung beauftragten Personen vom festgelegten Standplatz zum Müllfahrzeug und zurückgebracht. Den mit der Abholung beauftragten Personen ist an den Abfuhrtagen von 06:00 bis 18:00 Uhr der Zutritt zu den Grundstücken ungehindert zu ermöglichen. Standplätze und Transportwege auf dem Grundstück müssen sich in verkehrssicherem Zustand befinden, frei von Hindernissen (z.B. Treppen, Schotterwege, etc.) und ausreichend beleuchtet sein (§16 Abs. 2 AbfallwirtschaftsS). Wenn Standplätze und Transportwege nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen muss der Verpflichtete die Abfallbehälter am Abholtag jeweils selbst an den Straßenrand der nächstgelegenen mit Abfallsammelfahrzeugen befahrbaren Straße stellen und nach der Entleerung zurücktransportieren (§16 Abs. 4 AbfallwirtschaftsS). Gleiches gilt, wenn Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden können (z.B. Baustelle).
  • Beim Teilservice werden die Abfallbehältnisse nur vom Straßenrand abgeholt und dorthin wieder zurückgestellt. Die Abfallbehältnisse sind am Abholtag ab 06:30 Uhr am Straßenrand so aufzustellen, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird und sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Nach Leerung sind sie unverzüglich an ihren gewohnten Standplatz zurückzubringen.
Zu beachten:
  • Kontrollmarken werden bei der ersten Leerung von den Müllwerkern auf die Abfallbehälter geklebt.
  • Zahlung: Die Bezahlung der Müllgebühren erfolgt zusammen mit der Grundsteuer und/oder Straßenreinigung. Sie erhalten einen neuen Gebührenbescheid.
  • Die Abfallwirtschafts- sowie die Abfallentsorgungs-Gebührensatzung können auf der Homepage der Stadt Weiden i.d.OPf. nachgelesen werden. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.weiden.de/datenschutzhinweise unter dem Stichwort Mülltonnen.
Bestätigung
Wie geht es weiter?

Hinweis:Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen. Ihr Antrag wird automatisch zur weiteren Bearbeitung an die Fachstelle weitergeleitet.

 

Tipp: Melden Sie sich mit Ihrer BayernID an um zukünftig Anträge online schneller ausfüllen zu können.